ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Diese abweichenden Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).
II. Urheberrecht
A) Ohne gesonderte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien gilt:
Das einfache Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
Eigentumsrechte an den Original-Bildträgern (Negative, Diapositive) werden nicht übertragen. Die Original-Bildträger (Negative, Digitalaufnahmen) verbleiben beim Fotografen.
Die Übertragung von einfachen Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Bildbearbeitung, Bildspeicherung, Digitalisierung, Vervielfältigung für den gewerblichen Bedarf des Auftraggebers oder für die Präsentation der Lichtbilder in der Öffentlichkeit – analog oder digital - bzw. die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die einfachen Nutzungsrechte erlauben den Gebrauch der Lichtbilder nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers.
B) Vereinbaren Auftraggeber und Fotograf die Übertragung der ausschließlichen Nutzung an den Fotografien, wird der Fotograf diese Vereinbarung mittels schriftlicher Einwilligung ausdrücklich bestätigen. Der Fotograf wird diesbezüglich einen Aufpreis verlangen.
Das Recht der Bildbearbeitung, Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen für den gewerblichen Bedarf des Auftraggebers oder für die Präsentation der Lichtbilder in der Öffentlichkeit auf Datenträger aller Art – analog oder digital - bzw. die Weitergabe der Fotografien an Dritte durch den Auftraggeber ist mittels vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen nachzuweisen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder durch den Auftraggeber ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Das ausschließliche Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über. Eigentumsrechte an den Original-Bildträgern (Negative, Diapositive) werden dabei an den Auftraggeber übertragen. Die Original-Bildträger (Negative, Digitalaufnahmen) werden dem Auftraggeber im Anschluss übergeben.
C) Vereinbaren Auftraggeber und Fotograf die Übertragung einzelner Nutzungsrechte, wird der Fotograf diese Vereinbarung mittels schriftlicher Einwilligung ausdrücklich bestätigen. Der Fotograf wird diesbezüglich einen Aufpreis verlangen.
Die einzelnen zu übertragenden Nutzungsrechte werden durch den Fotografen im Detail aufgelistet und im Anschluss wird die Übertragung dieser Rechte mittels schriftlicher Einwilligung durch den Fotografen nachgewiesen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder durch den Auftraggeber ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Einzeln übertragbar sind einzelne Nutzungsrechte wie z.B. die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet, die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, das zur Verfügung stellen der Original- Datenträger bzw. der Negative, das Abändern von Datenträgern mit den Originalfotos, etc.. Das jeweilige Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
III. Recht am eigenen Bild
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass nur solche Objekte und Vorlagen fotografiert werden sollen, bei denen die Berechtigung zur Fotografie eingeholt wurde bzw. gegeben ist. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Ist bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch zu nehmen oder muss ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
IV. Vergütung
Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen muss der Fotograf nur anzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 30% zu erwarten ist.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung an den Auftraggeber kann der Fotograf bestimmen.
Der Vergütungsanspruch wird grundsätzlich mit der Abnahme der Fotos nach § 640 BGB durch den Auftraggeber fällig und die Rechnung für die Fotos ist unverzüglich zu bezahlen. Eine in Geld festgesetzte Vergütung hat der Auftraggeber von der Abnahme der Fotos an zu verzinsen, sofern nicht die Vergütung gestundet ist.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber gegenüber dem Fotografen den Auftrag noch vor Beendigung der Fotoproduktion, behält der Fotograf den Anspruch auf vollständige Vergütung des gesamten Auftrags im Sinne von § 649 BGB. Der Fotograf behält zudem seinen Anspruch auf vollständige Bezahlung der Einräumung von Nutzungsrechten an der gesamten Fotoproduktion, auch wenn die zur Nutzung vorgesehenen Fotos nicht mehr hergestellt werden.
Erklärt der Auftraggeber gegenüber dem Fotografen die Fotoproduktion nicht bzw. nicht mehr nutzen zu wollen, behält der Fotograf den Anspruch auf vollständige Vergütung des Gesamtauftrags – inklusive der Einräumung von Nutzungsrechten – bei.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
V. Haftung
Nach Abnahme der Fotografien beträgt die Verjährungs- bzw. Gewährleistungsfrist für Mängel an den Fotografien nur ein Jahr. Bei Mängeln, die das Leben, den Körper oder die Gesundheit gefährden, oder bei Mängeln, die seitens des Fotografen – in seiner Person, durch seine gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen - vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, beträgt die Verjährungs- bzw. Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
Für die Verletzung von Pflichten haftet der Fotograf für sich seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder digitalen Daten haftet der Fotograf somit - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative zu vernichten. Vor der Vernichtung obliegt es dem Fotografen, ob er den Auftraggeber benachrichtigt und ihm die Dateien (Negative) zum Kauf anbietet.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Gewährleistungspflichten und Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftraggeber aufgrund Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wesentlich überschritten, kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Nebenpflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VII. Anfordern von Archivbildern bzw. sonstigen Bildern
Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder (ggf. auch elektronische Speichermedien) innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder bzw. elektronische Datenträger (Speichermedien) kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 100 (in Worten: hundert) Euro für jedes Original und 30 (in Worten: dreißig) Euro für jedes Duplikat. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Fotograf einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.
Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Fotograf einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 100 (in Worten: hundert) Euro für jedes Original und 30 (in Worten: dreißig) Euro für jedes Duplikat. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Fotograf einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Wohingegen der Fotograf die Art und Weise der Übermittlung der Zusendung bestimmt, kann der Auftraggeber bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
VIII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erfolgt keine Ausstellung oder Veröffentlichung von durch den Auftraggeber bestellte Fotos durch den Fotografen. Eine Weitergabe von für den Auftraggeber bestimmten Lichtbildern an Dritte, die nicht direkt in den Prozess der Bilderstellung, Bildbearbeitung und Bildpräsentation (Druck, Bereitstellung im Internet-Shop) eingebunden sind, ist generell ausgeschlossen.
IX. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossener Verträge:
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße
Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren
nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
(PHOTOGRAPHY „Moments & Memories“, Kaiserstraße 66, 66849 Landstuhl, Inh. Enrico Tobi)
E-Mail-Adresse: tobitab71@gmail.com
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Wichtige Hinweise:
1. Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:
Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist.
Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den
genannten Voraussetzungen.
Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des
Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser
Voraussetzung.
2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind.
X. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.
Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.